Prüfung nach DGUV V3 in Praxis und Pflegeheim
In Arztpraxis und Pflegeheim müssen alle elektrischen Geräte regelmäßig geprüft werden. So verlangt es die DGUV Vorschrift 3, für die Medizintechnik ebenso wie für PC, Drucker, Kaffeemaschine und Verlängerungskabel. Der Richtwert für ortsveränderliche Geräte liegt bei sechs Monaten. Wir prüfen alle Geräte in einem Termin, zusammen mit STK und MTK.
Welche Geräte?
Die DGUV Vorschrift 3 betrifft alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb, auch die Medizintechnik. Sie sagt, dass geprüft wird. Wie geprüft wird, regeln die Normen, und dafür gibt es in Praxis und Heim drei Gruppen:
| Geräte | Prüfung und Norm |
|---|---|
| Medizingeräte der Anlage 1 MPBetreibV: Defibrillator, Infusionspumpe, Reizstromgerät … | Sicherheitstechnische Kontrolle mit Sichtprüfung, Messung und FunktionsprüfungDIN EN 62353 |
| Übrige Medizingeräte: EKG, Ultraschall, Absauger, Untersuchungsleuchten, elektrische Liegen, Pflegebetten | Wiederholungsprüfung mit Sichtprüfung, Messung und FunktionsprüfungDIN EN 62353 (VDE 0751-1) |
| Alle anderen Elektrogeräte: PC, Drucker, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Mehrfachsteckdosen, Kabel | WiederholungsprüfungDIN EN 50699 (VDE 0702) |
Die fest installierte Elektroanlage des Gebäudes gehört nicht zu unserem Prüfumfang.
Wie oft? Richtwert sechs Monate.
Die Durchführungsanweisungen zu § 5 DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel einen Richtwert von sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen nachweislich unter 2 %, kann die Frist verlängert werden, in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen bis zu zwei Jahre.
Die Excel-Übersicht zeigt je Auftrag das Ergebnis jedes Geräts. Daraus lässt sich die Fehlerquote ablesen, die nach den Durchführungsanweisungen Maßstab für die Prüffrist ist.
Für Einrichtungen der öffentlichen Hand gilt die inhaltsgleiche DGUV Vorschrift 4; deren Durchführungsanweisungen nennen je Bereich teils andere Richtwerte.
Die alte DIN VDE 0701-0702 gilt nicht mehr
Die DIN VDE 0701-0702 ist zurückgezogen; ihre Übergangsfrist endete am 21. September 2023. Wiederholungsprüfungen elektrischer Geräte laufen seitdem nach DIN EN 50699 (VDE 0702), Prüfungen nach einer Reparatur nach DIN EN 50678 (VDE 0701).
Nennt ein Protokoll, das nach dem 21. September 2023 erstellt wurde, noch die alte Norm, fragen Sie beim Prüfdienst nach.
Häufige Fragen zur DGUV V3
Werden Medizinprodukte auch nach DGUV V3 geprüft?
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 gilt für alle elektrischen Geräte im Betrieb, auch für Medizingeräte. Geprüft werden Medizingeräte nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1): bei Geräten der Anlage 1 MPBetreibV als Teil der STK, bei allen anderen, etwa EKG, Ultraschall oder elektrischen Liegen, als Wiederholungsprüfung mit Sichtprüfung, elektrischer Messung und Funktionsprüfung. Wir prüfen alles in einem Termin.
Welche Geräte in einer Arztpraxis fallen unter die DGUV V3?
Alle elektrischen Arbeitsmittel: die Medizingeräte ebenso wie PC und Monitor, Drucker, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Kühlschrank, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungs- und Kaltgerätekabel. Medizingeräte werden nach DIN EN 62353 geprüft, alle anderen nach DIN EN 50699 (VDE 0702).
Wer darf die DGUV-V3-Prüfung durchführen?
Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung eine Elektrofachkraft oder jemand unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DGUV Vorschrift 3). Für die Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte nennen die Durchführungsanweisungen die Elektrofachkraft und, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet werden, auch die elektrotechnisch unterwiesene Person.
Was kostet die DGUV-V3-Prüfung je Gerät?
Bei MEDRATECH bekommen Sie vorab ein Angebot mit Preis je Gerät. Der Preis hängt von Geräteart, Anzahl und Anfahrt ab. Medizingeräte und übrige Elektrogeräte prüfen wir im selben Termin.