Inventur für Ihr Bestandsverzeichnis. Ohne Aufpreis.
Nach § 14 MPBetreibV führt jeder Betreiber ein Bestandsverzeichnis seiner aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte, mit Standort und betrieblicher Zuordnung. Diese Angaben erfassen wir bei jeder Prüfung für jedes geprüfte Gerät. Nach jedem Auftrag bekommen Sie die Liste der Geräte, die umgezogen, neu dazugekommen oder nicht mehr auffindbar sind.
Welche Geräte, welche Angaben?
„Der Betreiber hat für alle aktiven nichtimplantierbaren Produkte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis zu führen.“
§ 14 Abs. 1 Satz 1 MPBetreibV
| Pflichtangabe nach § 14 Abs. 2 | Erfassen wir mit |
|---|---|
| Bezeichnung, Art und Typ | √ |
| Loscode oder Seriennummer | √ |
| Anschaffungsjahr | tragen Sie ein |
| Hersteller: Name oder Firma | √ |
| Hersteller: Anschrift | tragen Sie ein |
| Betriebliche Identifikationsnummer, soweit vorhanden (Ihre Inventarnummer) | √ |
| Standort und betriebliche Zuordnung | √ |
Vorlage zum Herunterladen
Die Excel-Vorlage hat alle Spalten nach § 14 Abs. 2 MPBetreibV. Tragen Sie freiwillig Frist und Datum der letzten Kontrolle ein, rechnet die Tabelle aus, bis wann die nächste STK oder MTK fällig ist, und markiert überfällige Termine rot. Ein Blatt für das Medizinproduktebuch ist dabei. Die PDF-Fassung ist zum Ausdrucken.
- Bestandsverzeichnis und MedizinproduktebuchExcel · mit Fristberechnung
- BestandsverzeichnisPDF · 1 Seite A4 quer
Kostenlos und ohne Anmeldung. Sie dürfen die Vorlagen in Ihrer Einrichtung frei verwenden und anpassen.
Wie oft? Bei jeder Prüfung.
Bei jeder Prüfung halten wir fest, wo das Gerät steht. Weicht der Standort vom letzten Mal ab, ist das Gerät neu oder nicht mehr auffindbar, steht es in Ihrer Liste der Inventarbewegungen:
| Bewegung | Gerät | Vorher | Jetzt |
|---|---|---|---|
| Standortwechsel | Infusionspumpe MT-IP-04711 | Station 3B | Station 4A |
| Neu erfasst | Spritzenpumpe MT-SP-05120 | – | Station 3B |
| Nicht auffindbar | Defibrillator MT-DF-00931 | Station 2 | – |
Die erste Inventur
Beim ersten Termin nehmen wir jedes Gerät auf, das wir prüfen: Foto vom Typenschild, Hersteller, Modell, Seriennummer, Ihre Inventarnummer, Abteilung und Raum. Haben Sie schon eine Geräteliste als Excel- oder CSV-Datei, übernehmen wir sie und gleichen sie vor Ort ab.
Ab dann halten wir die Liste dieser Geräte bei jeder Prüfung aktuell. Dafür muss niemand in Ihrer Einrichtung durch die Räume gehen und zählen. Geräte, die zwischen zwei Terminen dazukommen oder den Standort wechseln, tragen Sie selbst nach; das Bestandsverzeichnis führt weiterhin der Betreiber (§ 14 MPBetreibV).
Häufige Fragen zum Bestandsverzeichnis
Muss eine Arztpraxis ein Bestandsverzeichnis führen?
Ja. Nach § 14 MPBetreibV führt der Betreiber für alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte der jeweiligen Betriebsstätte ein Bestandsverzeichnis. Das gilt für Arzt- und Zahnarztpraxen genauso wie für Kliniken und Pflegeheime.
Darf das Bestandsverzeichnis eine Excel-Datei sein?
Ja. Für das Bestandsverzeichnis sind alle Datenträger zulässig, sofern die Angaben innerhalb einer angemessenen Frist lesbar gemacht werden können (§ 14 Abs. 3 MPBetreibV).
Was ist der Unterschied zwischen Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch?
Das Bestandsverzeichnis listet alle aktiven nichtimplantierbaren Medizinprodukte mit ihren Stammdaten und dem Standort (§ 14). Das Medizinproduktebuch wird nur für Produkte der Anlagen 1 und 2 geführt und dokumentiert unter anderem Einweisungen, Kontrollen mit Datum und Ergebnis und Funktionsstörungen (§ 13).
Was kostet die Inventur bei MEDRATECH?
Bei MEDRATECH ist die Inventur für alle Geräte, die wir prüfen, im Prüfpreis enthalten.
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